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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unse­re Ange­bo­te und Leis­tun­gen erfol­gen aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge der nach­ste­hen­den Geschäfts­be­din­gun­gen. Sind die­se in einen Ver­trag ein­be­zo­gen, gel­ten sie auch für die wei­te­re Geschäfts­be­zie­hung, sofern der Kun­de die­sem nicht aus­drück­lich wider­spricht. Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen und Neben­ab­re­den bedür­fen der Schrift­form oder der aus­drück­li­chen schrift­li­chen Bestä­ti­gung. Dies gilt auch für den Ver­zicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unse­re Ange­bo­te, Kos­ten­vor­anschlä­ge und Lie­fer­zei­ten sind frei­blei­bend und  unver­bind­lich, sofern wir die­se nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­nen. Soweit ein Kun­de eine Bestel­lung schrift­lich erteilt, kön­nen wir die­se inner­halb  von zwei Wochen ab Zugang münd­lich, tele­fo­nisch, durch Über­sen­dung einer  schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung oder durch Erbrin­gung der gewünsch­ten Leis­tung anneh­men. In den Prei­sen nicht ent­hal­ten sind Kos­ten für Ver­pa­ckung, Trans­port, Schu­lung, Auf­stel­lung und Instal­la­ti­on. In unse­ren Ange­bo­ten ent­hal­te­ne anwen­dungs­tech­ni­sche Rat­schlä­ge gel­ten nur als unver­bind­li­che Hin­wei­se und befrei­en den Anwen­der nicht von der eige­nen Prüfungspflicht.

§ 3 Allgemeine Bestimmungen

Die Erbrin­gung der Leis­tung durch uns geschieht nach Wei­sung und Wunsch des Kun­den. Soweit uns inso­weit nicht Bera­tungs­feh­ler anzu­las­ten sind, fal­len eige­ne Wei­sun­gen dem Kun­den auch dann zur Last, wenn die­se objek­tiv unzu­tref­fend waren oder irr­tums­be­dingt erteilt wur­den. Wir sind berech­tigt, ver­trag­li­che Leis­tun­gen ganz oder teil­wei­se durch Sub­un­ter­neh­mer erbrin­gen zu las­sen. Sub­un­ter­neh­mer sind zu unse­rer  Ver­tre­tung  nicht  befugt. Abspra­chen des Kun­den mit dem Sub­un­ter­neh­mer haben für uns kei­ne recht­li­che Bin­dung. Wir sind zur Erbrin­gung der Leis­tung in Tei­len berech­tigt, soweit dies für den Kun­den zumut­bar ist. Gera­ten wir mit einer Leis­tung in Ver­zug und beruht dies  nicht auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten, ist unse­re Haf­tung für Ver­zö­ge­rungs­schä­den auf den vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­den begrenzt.  Unse­re Leis­tung gilt mit rügelo­ser Ent­ge­gen­nah­me durch den Kun­den als abge­nom­men. Besteht die Leis­tung in der Über­las­sung von Soft­ware, tritt  Abnah­me­wir­kung ein, wenn nicht inner­halb von zwei Mona­ten nach Über­las­sung eine Män­gel­rü­ge erfolgt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, sind unse­re Rech­nun­gen zahl­bar inner­halb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug von Skon­to. Bei Zah­lungs­ver­zug des Kun­den wer­den sämt­li­che Zah­lungs­for­de­run­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung sofort fäl­lig. Es fal­len die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen an. Ein wei­ter­ge­hen­der Ver­zugs­scha­den bleibt unbe­rührt. Befin­det sich der Kun­de in Zah­lungs­ver­zug, steht uns ein Pfand­recht an etwa­ig  ein­ge­brach­ten Sachen des Kun­den zu, auch wenn die­se für einen ande­ren Auf­trag zur Ver­fü­gung gestellt wur­den. Fer­ner sind wir im Fal­le des Zah­lungs­ver­zugs berech­tigt, hin­sicht­lich wei­te­rer Leis­tun­gen für den Kun­den ein Zurück­be­hal­tungs­recht gel­tend zu machen, auch wenn die­se Leis­tun­gen auf­grund ande­rer Auf­trä­ge geschul­det sind. Gegen­über unse­ren Zah­lungs­for­de­run­gen ist der Kun­de zu einer Auf­rech­nung sowie zur Gel­tend­ma­chung von Zurück­be­hal­tungs­rech­ten nur mit unstrei­ti­gen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­for­de­run­gen berech­tigt. Alle Zah­lun­gen auf­grund des Ver­trags erfol­gen in Euro. Gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung in unse­rem Eigen­tum. Der Kun­de ist berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­ver­kehr zu ver­ar­bei­ten und zu ver­äu­ßern. Dadurch bewirk­te For­de­run­gen gegen Drit­te wer­den im Vor­aus zur Besi­che­rung unse­rer Zah­lungs­for­de­rung an uns abge­tre­ten. Bei Zugrif­fen Drit­ter auf die Vor­be­halts­wa­re – insb. Voll­stre­ckungs­hand­lun­gen – wird der Kun­de auf unser Eigen­tum hin­wei­sen und uns unver­züg­lich benachrichtigen.

§ 5 Gewährleistung

Erkenn­ba­re Män­gel hat der Kun­de unver­züg­lich und schrift­lich nach Erhalt der Leis­tung zu rügen. Für ver­steck­te Män­gel besteht eine Oblie­gen­heit des  Kun­den zur unver­züg­li­chen und schrift­li­chen Män­gel­rü­ge nach Bekannt­wer­den des Man­gels. Die Nicht­be­ach­tung der Rüge­o­b­lie­gen­heit führt zum Ver­lust des Gewähr­leis­tungs­an­spruchs. Nut­zungs­be­ding­ter Ver­schleiß (Abnut­zung) ist von der Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen. Wer­den Betriebs- und War­tungs­an­wei­sun­gen nicht beach­tet, Ände­run­gen an den Pro­duk­ten durch den Kun­den oder Drit­te vor­ge­nom­men, Tei­le aus­ge­wech­selt oder ver­wen­det, die nicht den Ori­gi­nal­spe­zi­fi­ka­tio­nen ent­spre­chen, ent­fällt eine Gewähr­leis­tung. Stellt sich her­aus, dass ein gerüg­ter Man­gel auf Bedie­nungs­feh­ler des Kun­den zurück­zu­füh­ren ist, hat der Kun­de die durch die Nach­er­fül­lung ent­stan­de­nen Kos­ten zu tra­gen. Gewähr­leis­tungs­rech­te ste­hen nur dem Kun­den zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 Haftung

Zur Leis­tung von Scha­dens­er­satz sind wir nur in fol­gen­den Fäl­len verpflichtet:

  • Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesundheit
  • Ansprü­che aus dem Produkthaftungsgesetz
  • Über­nah­me von Garan­tien und Arglist
  • Ver­let­zung wesent­li­cher Vertragspflichten
  • im übri­gen nur in Fäl­len von Vor­satz und gro­ber Fahrlässigkeit

Soweit für uns eine Scha­dens­er­satz­pflicht ledig­lich nach oben Genann­tem besteht, wird die Haf­tung der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typisch vor­her­seh­ba­ren Schadens.
Wir über­neh­men kei­ne Haf­tung für Schä­den, Daten­ver­lus­te und Ver­zö­ge­run­gen, die auf Stö­run­gen der EDV-Anla­ge des Kun­den, des Daten­net­zes, Strom­aus­fall oder Hand­lun­gen Drit­ter beru­hen, sofern nicht Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­lie­gen. Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Wahr­heits­ge­halt der vom Kun­den erteil­ten Infor­ma­tio­nen, Vor­la­gen und Daten. Schä­den, Ver­zö­ge­run­gen und Daten­ver­lus­te auf­grund des vom Kun­den bereit­ge­stell­ten Mate­ri­als, ins­be­son­de­re Daten­trä­ger, Soft- und Hardware.

§ 7 Schlussbestimmungen

Soweit der Kun­de Kauf­mann ist, wird als Erfül­lungs­ort und aus­schließ­li­cher Gerichts­stand Erlan­gen ver­ein­bart. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges unwirk­sam sein, so berührt dies die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges im übri­gen nicht. Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, in die­sem Fall die unwirk­sa­me Bestim­mung durch eine wirk­sa­me Rege­lung zu erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Rege­lung am nächs­ten kommt.
Für alle Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Inter­na­tio­na­le Über­ein­kom­men, ins­be­son­de­re das UN-Kauf­recht, wer­den aus­ge­schlos­sen. Der Kun­de erklärt sein Ein­ver­ständ­nis, dass im Rah­men der Geschäfts­ver­bin­dung erfass­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten in der EDV-Anla­ge gespei­chert und auto­ma­tisch ver­ar­bei­tet werden.

Für unsere Schulungen gelten folgende Geschäftsbedingungen

§ 1 Anmeldung

Anmel­dun­gen kön­nen schrift­lich per Brief, Fax, E‑Mail oder über die Home­page www.seppmed.de erfol­gen. Der Anmel­dungs­ein­gang wird schrift­lich bestä­tigt. Die Teil­neh­mer­zahl ist aus didak­ti­schen und räum­li­chen Grün­den begrenzt. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berück­sich­tigt und anschlie­ßend ver­bind­lich bestä­tigt. Ist die Schu­lung bereits aus­ge­bucht, erfolgt dar­über umge­hend Mitteilung.

§ 2 Preise, Rabatte, Leistungen und Zahlungsbedingungen

Die Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich gel­ten­den Mehr­wert­steu­er. Bei Anmel­dung meh­re­rer Teil­neh­mer aus einer Fir­ma für die­sel­be Schu­lung an dem­sel­ben Ter­min kommt fol­gen­de Rab­att­re­ge­lung für die unten auf­ge­führ­ten Schu­lun­gen zum Ansatz.

  • Bei gleich­zei­ti­ger Anmel­dung von zwei Teil­neh­mern für die­sel­be Schu­lung an dem­sel­ben Termin:
    10 % Ermä­ßi­gung auf die Teil­nah­me­ge­bühr des zwei­ten Teilnehmers.
  • Bei gleich­zei­ti­ger Anmel­dung von drei oder mehr Teil­neh­mern für die­sel­be Schu­lung andem sel­ben Termin:
    10 % Ermä­ßi­gung auf die Teil­nah­me­ge­bühr des zwei­ten Teil­neh­mers und 20 % Ermä­ßi­gung auf die Teil­nah­me­ge­bühr des drit­ten sowie aller wei­te­ren Teilnehmer.

Vor­aus­set­zung für die Gewäh­rung des Rabat­tes ist die Teil­nah­me eines voll zah­len­den Teil­neh­mers aus der begüns­tig­ten Fir­ma. Von der Rab­att­re­ge­lung aus­ge­schlos­sen sind Prü­fungs­ge­büh­ren sowie die Gebüh­ren für Schu­lungs­un­ter­la­gen und Ver­pfle­gung (falls geson­dert ausgewiesen).

Die Rab­att­re­ge­lung ist gül­tig für die Seminare:

  • A4Q AI and Softwaretesting
  • A4Q Secu­ri­ty Essentials
  • ASQF – Cer­ti­fied Pro­fes­sio­nal for Pro­ject Manage­ment – Foun­da­ti­on Level
  • ASQF® Cer­ti­fied Pro­fes­sio­nal for IoT – Foun­da­ti­on Level (CPI­oT)
  • CPMS® Cer­ti­fied Pro­fes­sio­nal for Medi­cal Soft­ware – Foun­da­ti­on Level
  • IREB® Cer­ti­fied Pro­fes­sio­nal for Requi­re­ments Engineering
  • IREB® Cer­ti­fied Pro­fes­sio­nal for Requi­re­ments Engi­nee­ring – Advan­ced Level Modeling
  • ISTQB® Cer­ti­fied Tes­ter – Advan­ced Level – Testmanager
  • ISTQB® Cer­ti­fied Tes­ter – Foun­da­ti­on Level
  • ISTQB® Cer­ti­fied Tes­ter – Foun­da­ti­on Level – Agi­le Tester
  • ISTQB® Cer­ti­fied Tes­ter – Foun­da­ti­on Level in English
  • ISTQB® Foun­da­ti­on Level Model-Based Tester.

Die jeweils ange­ge­be­nen Teil­nah­me­ge­büh­ren beinhal­ten, wenn nicht anders aus­ge­wie­sen, Lehr­gangs­un­ter­la­gen und Pau­sen­ge­trän­ke sowie bei Ganz­tags­schu­lun­gen ein Mittagessen.

Die Gebüh­ren wer­den mit Zugang der Rech­nung mit sofor­ti­gem Zah­lungs­ziel fällig.

§ 3 Stornierungen und Umbuchungen

Stor­nie­run­gen sind unter fol­gen­den Bedin­gun­gen jeder­zeit möglich:

  • Die Stor­nie­rung erfolgt schrift­lich (per Brief, Fax oder E‑Mail).
  • Stor­nie­run­gen bis 10 Werk­ta­ge vor Schu­lungs­be­ginn sind kostenfrei.
  • Bei Stor­nie­run­gen bis fünf Werk­ta­ge vor Schu­lungs­be­ginn fal­len 50 % der Teil­nah­me­ge­büh­ren an.
  • Bei spä­te­ren Stor­nie­run­gen oder bei Nicht­er­schei­nen zur Schu­lung wird die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr fällig.

Jeder­zeit kön­nen schrift­lich (per Brief, Fax oder E‑Mail) ohne Stor­nie­rungs- und Umbu­chungs­ge­büh­ren Ersatz­teil­neh­mer benannt werden.

§ 4 Absage und Änderungen durch sepp.med gmbh

Schu­lun­gen kön­nen sei­tens der sepp.med gmbh wegen zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl (offe­ne Schu­lun­gen) oder aus sons­ti­gen, von der sepp.med gmbh nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den (z. B. höhe­re Gewalt etc.) bis 10 Tage vor dem geplan­ten Schu­lungs­ter­min abge­sagt wer­den. Bereits ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­büh­ren wer­den zurück­er­stat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Haf­tungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che (die nicht die Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit betref­fen, soweit nicht Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit sei­tens der sepp.med gmbh vor­liegt) sind ausgeschlossen.
Aus wich­ti­gen Grün­den (z. B. Erkran­kung des Refe­ren­ten oder höhe­re Gewalt) kann der für die Schu­lung vor­ge­se­he­ne Refe­rent durch einen qua­li­fi­zier­ten Ver­tre­ter ersetzt wer­den, bzw. falls dies nicht mög­lich ist, muss die­se kurz­fris­tig abge­sagt wer­den. Die sepp.med gmbh behält sich not­wen­di­ge inhalt­li­che, metho­di­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen zu den Schu­lun­gen vor (z. B. auf­grund von Rechts­än­de­rung, neu­en Erkennt­nis­sen, Ände­rung der ISTQB® und IREB® Lehr­plä­ne etc.).

COVID-19: Bei Fir­men­schu­lun­gen beim Kun­den vor Ort muss die­ser gewähr­leis­ten, dass alle Hygie­ne­re­geln – wie Abstän­de, aus­rei­chend gro­ßer Raum mit Mög­lich­keit der Lüf­tung etc. – ein­ge­hal­ten wer­den können.
Falls dies nicht der Fall ist, steht dem Refe­ren­ten vor Ort zu, falls kein ande­rer geeig­ne­ter Raum gefun­den wird, die Schu­lung abzusagen.

§ 5 Urheberrecht, Haftung

Alle Schu­lungs­un­ter­la­gen sind urhe­ber­recht­lich geschützt, so dass die­se ohne vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung der sepp.med gmbh weder nach­ge­druckt noch ver­viel­fäl­tigt wer­den dürfen.
Alle Schu­lun­gen wer­den sorg­fäl­tig und nach der­zei­ti­gem aktu­el­len Wis­sen­stand und den aktu­el­len Vor­ga­ben von ISTQB® und IREB® vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Für die Ver­wer­tung der anläss­lich der Schu­lung erwor­be­nen Kennt­nis­se wird kei­ne Haf­tung über­nom­men. Für abhan­den gekom­me­ne Gegen­stän­de wird kei­ne Haf­tung übernommen.

§ 6 Gültigkeit und salvatorische Klausel

Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen tre­ten am 01.01.2010 in Kraft.
Soll­te eine Bestim­mung die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen oder eine Rege­lung im Rah­men sons­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder wer­den, wird hier­durch die Wirk­sam­keit aller sons­ti­gen Bestim­mun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen aus den vor­lie­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen nicht berührt.

§ 7 Datenschutz/Datenspeicherung

Hin­weis nach § 33 BDSG: Die Spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung der Kun­den­da­ten erfolgt unter strik­ter Beach­tung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Kun­den­da­ten wer­den zu Abwicklungs‑, Abrech­nungs- und Wer­be­zwe­cken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unter­neh­mens, Ihrer Post­an­schrift oder der Ihres Unter­neh­mens, Ihrer Tele­fon­num­mer sowie Ihrer E‑Mail-Adres­se gespei­chert. Sie kön­nen der Ver­wen­dung Ihrer Daten für Wer­be­zwe­cke wider­spre­chen. Tei­len Sie uns dies bit­te schrift­lich mit unter Bei­fü­gung des Wer­be­mit­tels und Ihrer Anschrift.