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Erhöhung der Medikationssicherheit: Iris-Scan zur verifizierten Zuordnung der Medikamentengabe

Lese­zeit: 3 Minu­ten

Mel­dun­gen aus den Feh­ler­be­richts­sys­te­men kli­ni­scher Ein­rich­tun­gen über feh­ler­haf­te Zuord­nung von Medi­ka­men­ten an Pati­en­ten füh­ren zum Umden­ken in den Geschäfts­ab­läu­fen der Kli­ni­ken. Pra­xis­taug­li­che Stra­te­gien zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung bei der Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie erfor­dern der­zeit einen hohen Per­so­nal­auf­wand, zum Bei­spiel bei der Medi­ka­men­ten­ga­be sind zwei Pfle­ge­kräf­te erfor­der­lich, um die kor­rek­te Zutei­lung an den Pati­en­ten sicher zu stel­len (4‑Au­gen-Prin­zip). Zur Wirt­schaft­lich­keit sol­cher Geschäfts­pro­zes­se, sowie zu deren Funk­ti­ons­fä­hig­keit und Sicher­heit rücken zuneh­mend digi­ta­le Lösun­gen in den Fokus, wobei die Digi­ta­li­sie­rung in Ver­bin­dung mit der hohen Mobi­li­tät im Kran­ken­haus (mobi­le End­ge­rä­te und Appli­ka­tio­nen, draht­lo­se Infra­struk­tur) einhergeht.

In unse­rem Fall geht es um eine höhe­re Medi­ka­ti­ons­si­cher­heit und zwar im Medi­ka­men­ten­trans­fer vom Labor bis zum Pati­en­ten, nach­dem der Medi­ka­ti­ons­plan (Dosie­rung) bereits vali­diert und frei­ge­gen wur­de. Die Auf­ga­ben der Digi­ta­li­sie­rung bestehen dar­in, eine gesi­cher­te (kor­rek­te) Medi­ka­men­ten­ga­be zu ermög­li­chen (Veri­fi­ka­ti­on) und die Vor­gän­ge zu doku­men­tie­ren (Her­stel­lung der Nachvollziehbarkeit).

Im Rah­men des Medi­ka­ti­ons­trans­fers ste­hen zwei Vor­gän­ge im Fokus: „Rich­ten der Medi­ka­men­te“ und „Medi­ka­ti­ons­ga­be“. Beim Rich­ten der Medi­ka­men­te wer­den die Medi­ka­men­te gemäß Medi­ka­ti­ons­plan in die je Pati­ent ver­füg­ba­ren Dis­pen­ser (oder Ein­zel­do­sen) zeit­lich zuge­ord­net ver­teilt. Die­ser Vor­gang erfolgt sta­tio­när oder extern durch eine Apotheke..

Im zwei­ten Schritt der Medi­ka­ti­ons­ga­be (-Ver­ab­rei­chung) geht es um die Ver­tei­lung der Dis­pen­ser an die Pati­en­ten. Digi­ta­le Metho­den unter­stüt­zen hier bei der Iden­ti­fi­zie­rung der Pati­en­ten sowie bei der Zuord­nung der kor­rek­ten Dis­pen­ser (Objekt- und Pati­en­ten­iden­ti­fi­ka­ti­on, Veri­fi­ka­ti­on, Doku­men­ta­ti­on). Wei­te­re Maß­nah­men kön­nen dabei digi­tal unter­stützt ergrif­fen wer­den, z.B. bei Stor­no und Ände­rung der Medi­ka­ti­ons­plä­ne oder bei zeit­li­chen Plausibilitätsprüfungen.

Zur Veri­fi­ka­ti­on im Rah­men des Richt­pro­zes­ses – sofern die­ser direkt an der Sta­ti­on anfällt, bie­ten sich Bar­code bzw. QR-Scan­ner an – zumal die Medi­ka­men­te ohne­hin via Bar­codes (Phar­ma­zen­tral­num­mer PZN) iden­ti­fi­zier­bar sind.

Zur Pati­en­ten­iden­ti­fi­zie­rung im Rah­men der Siche­rung (Veri­fi­ka­ti­on) bei der Medi­ka­men­ten­ver­ab­rei­chung am Kran­ken­bett kom­men zuneh­mend Pati­en­ten­arm­bän­der mit Bar­codes oder RFID-Codes zum Ein­satz. Die­se Metho­den wer­den der­zeit erprobt und kön­nen sich als effi­zi­en­te Metho­den erwei­sen. Sie sind jedoch nicht frei von Risi­ken, etwa dem, Pati­en­ten zu ver­wech­seln, z. B. wegen fal­scher „Eti­ket­tie­rung“ oder dem Ver­lust der Armbänder.

Der Scan von Augen­par­tien, hier kon­kret die Iris-Erken­nung – ein bewähr­tes Ver­fah­ren aus der Secu­ri­ty – stellt eine gro­ße Chan­ce dar, die­se Risi­ken zu mini­mie­ren, denn die Iris ist indi­vi­du­ell und lässt sich nicht verfälschen.

Im Rah­men der lan­gen Nacht der Wis­sen­schaft möch­ten wir Ihnen einen Ein­blick in unse­re explo­ra­ti­ven und pro­to­ty­pi­schen Ent­wick­lun­gen digi­ta­ler Ansät­ze geben, die dazu die­nen, die Sicher­heit zu erhö­hen und Abläu­fe effi­zi­ent zu gestal­ten. Ziel der Digi­ta­li­sie­rung ist dabei, die Pati­en­ten­si­cher­heit zu erhö­hen und durch effi­zi­en­te­re Abläu­fe mehr Zeit des kli­ni­schen Per­so­nals für den Pati­en­ten zu gewinnen.

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