Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Für den öffentlichen Sektor gelten mit der BITV 2.0 sogar noch weiterreichende Anforderungen. Und in der Medizintechnik verschmelzen Barrierefreiheit und Usability Engineering zunehmend zu einer gemeinsamen regulatorischen Aufgabe.
Die Herausforderung: Automatisierte Prüftools erkennen nur etwa 20 bis 40 % der tatsächlichen Barrieren in Software und Webanwendungen. Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, braucht deshalb einen durchdachten Testansatz, der automatisierte Prüfungen mit manueller Expertise und assistiven Technologien kombiniert.
Bei sepp.med verbinden wir unsere Erfahrung im Softwaretest für regulierte Branchen mit spezialisiertem Accessibility-Know-how. So prüfen wir Ihre Software nicht nur auf technische Konformität mit WCAG 2.1/2.2 und EN 301 549, sondern stellen sicher, dass sie auch in der Praxis für alle Nutzergruppen zugänglich ist.
✅ Regulatorische SicherheitSie erhalten einen dokumentierten Nachweis über den Konformitätsstand Ihrer Software – ob nach BFSG, BITV 2.0, EN 301 549 oder branchenspezifischen Vorgaben. Eine solide Grundlage für Audits, Vergabeverfahren und Konformitätserklärungen.
✅ Risikominimierung vor dem MarktzugangBarrierefreiheitsmängel, die erst nach dem Launch auffallen, verursachen hohe Nachbesserungskosten. Frühzeitiges Testing nach dem Shift-Left-Prinzip erkennt Probleme, bevor sie teuer werden.
✅ Praxistauglichkeit statt reine Checklisten-KonformitätAutomatisierte Scans allein reichen nicht aus. Unsere Experten prüfen mit Screenreadern, Tastaturnavigation und assistiven Technologien, ob Ihre Software im realen Einsatz funktioniert, und nicht nur auf dem Papier.
✅ Branchenspezifische ExpertiseBarrierefreiheit in einem Behördenportal stellt andere Anforderungen als in einem Medizinprodukt oder einer Banking-App. Wir kennen die jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen und bringen die passende Prüftiefe mit.
✅ Integration in Ihre bestehenden ProzesseAccessibility Testing lässt sich nahtlos in agile Sprints, CI/CD-Pipelines und bestehende Teststrategien integrieren. Wir helfen Ihnen, Barrierefreiheitsprüfungen dort zu verankern, wo sie den größten Nutzen bringen.
✅ Unsere Lösung:Wir analysieren Ihr Produkt im Kontext der relevanten Regularien – BFSG, BITV 2.0, EN 301 549, WCAG 2.1/2.2 oder branchenspezifische Vorgaben wie IEC 62366 in der Medizintechnik. Sie erhalten eine klare Einordnung, welche Anforderungen gelten und welche Prüftiefe sinnvoll ist.
✅ Unsere Lösung:Automatisierte Tools wie axe oder Lighthouse prüfen nur einen Bruchteil der WCAG-Kriterien zuverlässig. Wir ergänzen automatisierte Scans durch manuelle Expertentests mit Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver), Tastaturnavigation und Kontrastanalysen. So decken wir auch die Barrieren auf, die Tools nicht finden.
✅ Unsere Lösung:Wir helfen Ihnen, Accessibility Testing früh im Entwicklungsprozess zu verankern, als festen Bestandteil Ihrer Sprint-Planung oder CI/CD-Pipeline. Dazu integrieren wir automatisierte Prüfungen (z. B. axe-core, Pa11y) direkt in Ihre Build-Prozesse und schulen Ihre Teams im Erkennen typischer Barrieren.
✅ Unsere Lösung:Unsere Prüfberichte dokumentieren den Konformitätsstand systematisch und nachvollziehbar. Sie eignen sich als Grundlage für Konformitätserklärungen nach BFSG, Erklärungen zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und als Nachweise in Vergabeverfahren.
Schnelle, reproduzierbare Scans mit etablierten Tools (z. B. axe-core, Pa11y, Lighthouse, WAVE) identifizieren technische Verstöße wie fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste oder fehlerhafte ARIA-Attribute. Automatisierte Tests eignen sich besonders für Regressionstests in der CI/CD-Pipeline.
Erfahrene Accessibility-Tester prüfen Ihre Anwendung mit Tastatur, Screenreadern und weiteren assistiven Technologien. Sie bewerten, was Maschinen nicht bewerten können: die logische Fokusreihenfolge, die Verständlichkeit von Fehlermeldungen, die Sinnhaftigkeit von Alternativtexten und die Konsistenz der Navigation.
Neben Software und Weboberflächen prüfen wir auch PDF-Dokumente, Office-Vorlagen und CMS-generierte Inhalte auf Barrierefreiheit – mit Tools wie PAC 2024 für PDF/UA-Konformität und manueller Strukturprüfung.
Auf Wunsch schulen wir Ihre Entwickler, Tester und UX-Designer in barrierefreier Gestaltung und Testing. Denn langfristige Barrierefreiheit entsteht nicht durch einmalige Audits, sondern durch Kompetenz im Team.
Barrierefreiheit trifft hier auf Usability Engineering nach IEC 62366 und regulatorische Anforderungen nach MDR. Wir prüfen die Bedienoberflächen von Medizinprodukten, Telemedizin-Plattformen sowie digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hinsichtlich der Aspekte Zugänglichkeit, Patientensicherheit und Normkonformität.
Öffentliche Stellen müssen die BITV 2.0 erfüllen. Deren Anforderungen gehen über das BFSG hinaus. Wir prüfen Bürgerportale, Fachverfahren und Verwaltungsdokumente nach den Maßstäben des BIK-BITV-Tests und unterstützen bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Erklärung zur Barrierefreiheit.
Banking-Apps, Online-Portale und Zahlungsterminals gehören zu den Kernbereichen des BFSG. Wir prüfen kritische Nutzerpfade – von der Authentifizierung bis zum Vertragsabschluss – auf Barrierefreiheit und berücksichtigen dabei auch die Anforderungen an verständliche Sprache in Finanzinformationen.
Von Web-HMIs in der Produktion über Ticketing-Apps im ÖPNV bis zu Infotainment-Systemen im Fahrzeug: Wir prüfen auch dort auf Barrierefreiheit, wo klassische Web-Accessibility-Tests an ihre Grenzen stoßen – unter realen Nutzungsbedingungen.
Accessibility Testing prüft, ob digitale Produkte – Websites, Apps, Software – für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Es verbindet technische Konformitätsprüfung (gegen Standards wie WCAG und EN 301 549) mit der Validierung durch assistive Technologien wie Screenreader und Tastaturnavigation.
Der zentrale technische Maßstab in Europa ist die EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 Level AA verweist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) referenziert diese Norm für den Privatsektor, die BITV 2.0 für den öffentlichen Sektor. International spielen zusätzlich die ADA (USA), Section 508 und branchenspezifische Normen eine Rolle.
Nein. Automatisierte Tools erkennen erfahrungsgemäß nur etwa 20 bis 40 % der Barrieren. Insbesondere die Bedienbarkeit, Verständlichkeit und kontextabhängige Aspekte – also das, was Nutzer mit Einschränkungen tatsächlich erleben – erfordern manuelle Prüfung durch geschulte Experten.
Am effektivsten als fester Bestandteil jedes Sprints: Automatisierte Checks in der CI/CD-Pipeline fangen technische Rückschritte sofort ab. Manuelle Tests erfolgen vor Major Releases oder bei neuen Features. Ergänzend kann ein Accessibility-Backlog gepflegt werden, das Findings priorisiert und in die Sprint-Planung einfließt.
Studien und Praxiserfahrung zeigen: Nachträgliche Korrekturen kosten ein Vielfaches der frühzeitigen Berücksichtigung. Wer Barrierefreiheit erst nach dem Launch adressiert, riskiert neben hohen Entwicklungskosten auch rechtliche Konsequenzen. Das BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Vertriebsverbote vor.
Vorname:
Nachname:
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Betreff:
Ihre Nachricht:
Ja, ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden nur zum Zweck der Beantwortung meiner Anfragen verwendet. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.