Seit Juni 2025 verpflichtet der European Accessibility Act (EAA) Unternehmen in der EU dazu, digitale Produkte barrierefrei zu gestalten. In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) diese Richtlinie um. Trotzdem behandeln viele Unternehmen digitale Barrierefreiheit noch immer als Randthema. Die verbreitete Annahme: Es geht um eine kleine Nutzergruppe, um einen Sonderfall. Diese Einschätzung unterschätzt die Realität erheblich.
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) lebt weltweit jeder sechste Mensch mit einer Behinderung. Geschätzte 70 Prozent dieser Einschränkungen sind unsichtbar. Das bedeutet: Die meisten Betroffenen sieht man nicht auf den ersten Blick.
Behinderungen lassen sich in drei Dimensionen einteilen.
Hinzu kommen kognitive Einschränkungen, die selten mitgedacht werden. Eine Person mit ADHS braucht klare Struktur und wenig visuelle Ablenkung. Ältere Nutzer profitieren von größeren Schaltflächen und gut lesbarem Kontrast.
All diese Szenarien zeigen: Digitale Barrierefreiheit ist kein Anliegen einer kleinen Randgruppe. Sie gestaltet Software für uns alle, zu unterschiedlichen Zeitpunkten unseres Lebens.
Wenn Software nur für den „Standard-Nutzer" funktioniert, schließt sie potenziell Millionen Menschen aus. Seit dem EAA und dem BFSG ist das nicht nur ein Usability-Problem, sondern ein Compliance-Risiko mit möglichen Bußgeldern und Vertriebseinschränkungen.
Eine Zahl verdeutlicht die Tragweite: Laut der jährlichen Analyse von WebAIM weisen rund 95 Prozent der meistbesuchten Websites messbare WCAG-Fehler auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihre Software betroffen ist, ist daher hoch. Und automatisierte Scanner, auf die sich viele Unternehmen verlassen, erkennen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Barrieren.
Bevor Sie testen und korrigieren, lohnt sich ein Schritt zurück: Verstehen, was Barrierefreiheit wirklich umfasst. Welche Arten von Barrieren gibt es? Wo ist Ihre Software besonders verwundbar? Und warum liefern automatisierte Tools allein kein verlässliches Gesamtbild?
Genau diesen Überblick bietet unser kostenloses Webinar „Digitale Barrierefreiheit: Warum grüne Scores täuschen können – und was wirklich zählt“.
In 20 Minuten erfahren Sie, …
Der EAA und das BFSG adressieren primär B2C-Produkte und -Dienstleistungen. Allerdings können auch B2B-Touchpoints betroffen sein, wenn sie Endverbraucher erreichen. Zudem stärkt proaktive Barrierefreiheit die allgemeine Softwarequalität und Benutzbarkeit.
Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie, die seit Juni 2025 Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung. Jeder EU-Mitgliedstaat hat ein eigenes nationales Gesetz verabschiedet.
Nein. Das Webinar richtet sich an Einsteiger ebenso wie an Entscheider, die einen strukturierten Überblick suchen.
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