Honorardruck in der Radiologie
Am 31. März 2027 legt der Bewertungsausschuss fest, um wie viel der technische Leistungsanteil im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Radiologie sinkt. Die Absenkung gilt ab dem 1. Juli 2027. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet je Prozentpunkt mit 4.263 Euro weniger Honorar pro Radiologin oder Radiologe und Jahr.
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Über die Höhe entscheidet der Bewertungsausschuss. Ihre eigenen Kosten steuern Sie selbst, und die IT ist dabei ein Posten, in dem sich Pflichtausgaben und vermeidbare Ineffizienzen überschneiden können. Dieser Artikel richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber, kaufmännische Leitungen und Praxismanager radiologischer Praxen und Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Er zeigt, was für 2027 beschlossen ist und welche drei Hebel Sie in den nächsten Monaten prüfen können. Sie entsprechen den drei Schwerpunkten unserer strategischen IT- und KI-Beratung für Radiologiepraxen: Betriebskosten senken, KI wirtschaftlich einsetzen und die Praxisübernahme absichern.
Was 2027 für Radiologiepraxen beschlossen ist und was noch offen bleibt
Was 2027 für Radiologiepraxen beschlossen ist und was noch offen bleibt
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) am 10. Juli 2026 beschlossen. Es ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten, viele Regelungen gelten spätestens ab dem 1. Januar 2027. Für Radiologiepraxen sind vier Punkte relevant:
- Deckel für Vergütungszuwächse: Sie dürfen die Grundlohnrate nicht übersteigen, in den Jahren 2027 bis 2029 liegt die Obergrenze zusätzlich einen Prozentpunkt darunter. Der Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent.
- Weniger Extrabudgetäres ab 1. Januar 2027: Bisher extrabudgetär vergütete Leistungen gehen bis auf wenige Ausnahmen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung über und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung. Die extrabudgetäre Vergütung für Fälle nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) entfällt, ebenso die Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA).
- Technischer Leistungsanteil ab 1. Juli 2027: Die Absenkung gilt nur für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Wie stark sie ausfällt, steht noch nicht fest. Im Gesetzgebungsverfahren war laut Deutschem Ärzteblatt (Stand 6. Juli 2026) von schätzungsweise 20 bis 30 Prozent die Rede.
- GOÄneu als Entwurf: Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist noch kein geltendes Recht. Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch. Eine von der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und dem Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) beauftragte Analyse des IGES Instituts erwartet für die ambulante Radiologie Erlösminderungen von rund 36 Prozent. Das ist keine amtliche Folgenabschätzung und kein beschlossener Wert.
Für Ihre Planung heißt das: Die nächsten zwölf Monate bringen konkrete, teils schon beschlossene Änderungen. Die GOÄneu ist ein Risiko ab 2028, das Sie als Szenario mitrechnen sollten, aber nicht als Prognose behandeln müssen.
Warum die IT trotzdem auf die Liste gehört
Zuerst die Einschränkung: Die IT ist nicht die Ursache des Honorardrucks. Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamts (Berichtsjahr 2024) lagen die Aufwendungen einer Praxis für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie im Mittel bei 2,388 Millionen Euro bei Einnahmen von 3,675 Millionen Euro. Das sind rund 65 Prozent. Die veröffentlichte Kerntabelle weist nur die Aufwendungen insgesamt aus und enthält keinen eigenen Posten für IT. Die Zahlen enthalten außerdem weder MVZ noch fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften.
Die KBV beschreibt die Lage so: Die Kosten für Personal, Miete, medizinische Geräte und Digitalisierung steigen weiter, während die Vergütung gedeckelt ist. In diesem Umfeld hat die IT drei Eigenschaften, die sie zum Prüfkandidaten machen:
- Pflichtausgaben: Wer ein medizinisches Großgerät wie CT oder MRT einsetzt, muss zusätzlich die Anlage 4 der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie erfüllen. Sie verlangt unter anderem eine Zugriffsbeschränkung auf Konfigurations- und Wartungsschnittstellen und die Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Die Geräte sollten außerdem ein eigenes Segment im Praxisnetz erhalten.
- Wachsende Anforderungen: Das deutsche Umsetzungsgesetz zur NIS2-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten, Praxen und MVZ mit mindestens 50 Beschäftigten können betroffen sein. Erster Schritt ist laut KBV die NIS2-Betroffenheitsprüfung.
- Fehlende Vergleichszahlen: Ohne Benchmark lässt sich kaum beurteilen, ob die eigenen IT-Kosten angemessen sind. Der erste Schritt ist deshalb eine eigene IT-Kostenstelle mit Hardware, Lizenzen, Wartung, Dienstleistern, Telematikinfrastruktur und Sicherheit.
Wie sich ein Pflichtthema strukturiert angehen lässt, zeigt ein Projekt aus der Radiologie. Das Radiologisch-Nuklearmedizinische Zentrum (RNZ) in Nürnberg ließ den Umsetzungsstand von NIS2 in einer interviewbasierten GAP-Analyse bewerten, mit dem Ziel, den laufenden medizinischen Betrieb nicht zu beeinträchtigen. Zwölf Themenfelder wurden in einem Workshop erfasst und nach einem Reifegradmodell eingeordnet. Der kaufmännisch-technische Leiter des RNZ urteilt: „Der Workshop war gut vorbereitet und klar strukturiert.“ Das Ergebnis war ein Managementbericht mit Stärken und Handlungsfeldern.
Hebel 1: Betriebskosten senken, ohne an der Sicherheit zu sparen
Typische Ansatzpunkte für niedrigere Betriebskosten sind Doppelarbeit, parallele Systeme und Abläufe, die sich automatisieren lassen. Drei Maßnahmen lassen sich in wenigen Wochen angehen:
- Vertrags- und Lizenzinventur: Radiologieinformationssystem (RIS), Bildarchiv (PACS), Teleradiologie, Wartung und Fernwartung auflisten, Laufzeiten und Kündigungsfristen erfassen. Nach Übernahmen und Standortzusammenlegungen können parallele Systeme und Verträge nebeneinander laufen.
- Medienbrüche schließen: Jeder manuelle Übertrag zwischen Terminierung, RIS, PACS, Abrechnung und ePA bindet Zeit von Medizinischen Technologinnen und Technologen für Radiologie (MTR) und Medizinischen Fachangestellten. Ab 2027 entfällt die Vergütung für das Befüllen der ePA, die Pflicht bleibt. Das macht die automatische Übergabe aus dem RIS zum Kostenthema.
- Restore-Test des Backups: Ein Backup, dessen Wiederherstellung nie geprüft wurde, bietet im Ernstfall keine Sicherheit. Bei einem rechnerischen Mittel von 3,675 Millionen Euro Einnahmen und rund 250 Arbeitstagen entspricht ein Praxistag etwa 14.700 Euro Umsatz (grober Überschlag ohne Nachholeffekte).
Strategisch gehören die Konsolidierung der RIS-/PACS-Plattform und die Netzsegmentierung der Großgeräte auf die Liste. Beide brauchen Planung, greifen aber Themen auf, die Anlage 4 und die NIS2-Pflichten ohnehin anstoßen.
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Hebel 2: KI wirtschaftlich einsetzen
KI ist in der Radiologie ein Dauerthema. Ihr wirtschaftlicher Nutzen für die einzelne Praxis ist bislang nur in wenigen Studien beziffert. Ein systematischer Review von Molwitz und Kollegen (Radiology: Artificial Intelligence, 2026) fand unter 1.879 Studien nur rund ein Prozent, das wirtschaftliche Wirkungen ausdrücklich beziffert. Kosteneffektiv war KI vor allem bei Aufgaben mit hohem Volumen und hohem Ressourcenbedarf, sofern ihre Treffsicherheit die menschliche Leistung erreicht. Einsparungen sind am wahrscheinlichsten, wenn KI knappe Personalressourcen ersetzt oder Folgeuntersuchungen vermeidet. Molwitz fasst zusammen: Es gibt keine universelle KI-Dividende, der wirtschaftliche Wert hängt stark davon ab, wo und wie die Technik eingesetzt wird.
Hinzu kommt ein Punkt, den Praxen im Blick haben sollten: Laut Deutschem Ärzteblatt nennt die Begründung zur Absenkung des technischen Leistungsanteils als Beispiel verkürzte Untersuchungszeiten durch KI-gestützte Befunderhebung. Das spricht dafür, dass Effizienzgewinne nicht automatisch bei der Praxis bleiben. Rechnen Sie deshalb mit dem Nutzen, der unter Ihren eigenen Bedingungen entsteht.
Daraus ergeben sich drei Prüffragen für jeden KI-Anwendungsfall:
- Engpass: Welcher konkrete Engpass in Ihrer Praxis wird kleiner (Befundzeit, Wartezeit, Nacharbeit)?
- Gesamtkosten: Was kosten Lizenz, Anbindung an RIS und PACS, Validierung und laufender Betrieb?
- Messbarkeit: Woran messen Sie nach drei Monaten, ob sich der Einsatz rechnet?
Praxen, die diese Fragen beantworten können, starten mit einem begrenzten, messbaren Pilotprojekt. Bei KI-Befundsoftware gehört die Prüfung der CE-Kennzeichnung nach der Medical Device Regulation (MDR) für den vorgesehenen Zweck zur Grundprüfung. Weitere Hinweise zum Weg vom Pilotprojekt zum produktiven Einsatz finden Sie in unserem Whitepaper zum produktiven KI-Einsatz und auf der Seite KI-Lösungen.
Hebel 3: Praxisübernahme und Nachfolge absichern
Wer eine Praxis kauft, verkauft oder in eine Gruppe integriert, verhandelt auch über die IT. Der IT-Zustand, die Verträge und der Investitionsbedarf bestimmen mit, welche Risiken und Folgekosten auf beiden Seiten stehen. Offene Lizenzfragen, Verträge mit langer Laufzeit und ein nicht dokumentierter Sicherheitsstand können sich im Kaufpreis oder in Garantien niederschlagen. Das ist eine fachliche Einschätzung und kein Ergebnis einer Marktstudie.
Praxen, die ihre IT-Dokumentation vorhalten, erleichtern jede Prüfung: Verträge, Lizenzen, Archive, Sicherheitsnachweise und eine Einordnung des Reifegrads. Wie das aussehen kann, zeigt die Integration vieler Einzelpraxen in eine MVZ-Holding, die wir begleitet haben. Dort wurden die Praxen per IT- und Security-Assessment in ein Reifegradsystem eingeordnet und erhielten individuelle Pläne (LifeLink-Referenz). Die Sicht der Käufer beschreibt unser Artikel zur IT Due Diligence.
So gehen Sie bis zum 31. März 2027 vor
Vier Schritte reichen für einen belastbaren Anfang:
- Szenarien rechnen: Eigene EBM-Erlöse mit 1, 10 und 20 bis 30 Prozent Absenkung des technischen Leistungsanteils durchspielen (KBV-Faktor: 4.263 Euro je Radiologe und Prozentpunkt), dazu die Effekte aus dem Wegfall extrabudgetärer Vergütung. Rechnerisch ergeben sich je Radiologin oder Radiologe und Jahr 42.630 Euro bei 10 Prozent, 85.260 Euro bei 20 Prozent und 127.890 Euro bei 30 Prozent.
- IT-Kostenstelle anlegen: Alle IT-Kosten an einer Stelle erfassen, sonst lässt sich keine Einsparung nachweisen.
- Pflichtthemen bündeln: Anlage 4, NIS2-Betroffenheit und ePA-Übergabe in einem Projekt planen, Restore-Test und Notfallplan zuerst.
- Einen KI-Fall prüfen: Die drei Prüffragen auf den vielversprechendsten Anwendungsfall anwenden.
Wie ein solcher Check-up strukturiert abläuft, beschreibt unser Whitepaper „Der Praxis-Check-up“: fünf Prüfbereiche, nach Angabe der Seite mit toolgestützter Analyse für bis zu 75 Prozent der Bestandsaufnahme, und eine priorisierte Maßnahmenliste, die Quick Wins und strategische Investitionen trennt.
Fazit: Die Kostenseite ist der Teil, den Sie jetzt gestalten können
Die Honorarentscheidungen fallen in Berlin und im Bewertungsausschuss. Die IT Ihrer Praxis gestalten Sie selbst, mit einer klaren Bestandsaufnahme, einer Priorisierung nach Nutzen, Kosten und Dringlichkeit und einem Pilotprojekt, dessen Erfolg Sie messen können. Bis zum Frühjahr 2027 bleibt Zeit für einen ersten Durchgang.
Sie sind auf dem Süd- und Mitteldeutschen Röntgenkongress in Hof? Besuchen Sie uns an unserem Stand in der Freiheitshalle und sprechen Sie mit uns über die IT-Kosten Ihrer Praxis. Über das Kontaktformular vereinbaren wir gern vorab einen festen Termin.
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FAQs
Die veröffentlichte Kerntabelle der amtlichen Kostenstrukturstatistik weist keinen eigenen IT-Posten aus. Legen Sie deshalb eine eigene IT-Kostenstelle an, um Ihren Wert zu ermitteln.
Das hängt von der Größe ab. Praxen und MVZ mit mindestens 50 Beschäftigten können betroffen sein. Erster Schritt ist laut KBV die NIS2-Betroffenheitsprüfung.
Nein. Sie ist ein Entwurf, ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 gilt laut Bundesärztekammer als realistisch.
Das hängt vom Anwendungsfall ab. Prüfen Sie Engpass, Gesamtkosten und Messbarkeit, bevor Sie investieren.
Eine Bestandsaufnahme: Verträge, Lizenzen, Backups und Sicherheitsstand erfassen und nach Nutzen, Kosten und Dringlichkeit ordnen.
Quellen
- Bundesärztekammer. (2026). GOÄ-Novellierung.
- Bundesgesundheitsministerium. (2026, 10. Juli). Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz [Pressemitteilung].
- Deutsche Röntgengesellschaft. (2026, 12. Juni). GOÄneu: Aktueller Sachstand und Veröffentlichung der IGES-Auswirkungsanalyse.
- Deutsches Ärzteblatt. (2026, 6. Juli). Wegfall von Hygienezuschlag sowie Überprüfung von EBM-Leistungen vorgesehen.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025, 18. Dezember). Neue Vorgaben für Cybersicherheit in Deutschland.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026, 23. September). Einigung bei den Finanzierungsverhandlungen: Orientierungswert steigt um 2,2 Prozent.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026, Oktober). Auswirkungen des Spargesetzes [PraxisInfo].
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026, 5. März). Medizinische Geräte sicher ins Praxis-Netzwerk einbinden.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. (o. D.). Anlage 4: Zusätzliche Anforderungen für Medizinische Großgeräte.
- Molwitz, I., et al. (2026). Economic Value of AI in Radiology: A Systematic Review. Radiology: Artificial Intelligence, 8(1), e250090 (online seit 19. November 2025).
- RSNA. (2026, 26. Mai). Radiologists Urge Economic Realism in AI Adoption [Pressemitteilung].
- Statistisches Bundesamt. (2026). Mittelwerte und Mediane der Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge je Praxis (Berichtsjahr 2024).
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