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Tag: Prozesse

Über die Schwierigkeit, Begeisterung für Prozesse zu schulen – Teil 2: Praxis

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In Teil 1 ging es um die Beson­der­hei­ten der Erwach­se­nen­bil­dung und um die Bedeu­tung affek­ti­ver Lern­zie­le. In die­sem Teil möch­te ich eini­ge kon­kre­te Tipps zur Gestal­tung und Prä­sen­ta­ti­on von Pro­zess­schu­lun­gen geben. Tat­säch­lich resul­tiert die man­geln­de Begeis­te­rung für Pro­zess­schu­lun­gen nicht zwangs­läu­fig aus dem unge­lieb­ten Inhalt. Oft ist es eher eine Fra­ge der Form. Mög­li­cher­wei­se ist die Dar­bie­tungs­form nicht publi­kums­ge­recht oder die Inhal­te sind nicht für die Ziel­grup­pe auf­be­rei­tet. Für den Schu­lungs­teil­neh­mer ist mög­li­cher­wei­se kein direk­ter Bezug zur eige­nen Arbeits­leis­tung erkenn­bar und lei­der ist nicht jeder gute Qua­li­täts­ma­na­ger auch ein guter Trai­ner. Hier hel­fen eini­ge Grund­re­geln des Präsentierens.

Über die Schwierigkeit, Begeisterung für Prozesse zu schulen – Teil 1: Theorie

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Wer kennt ihn nicht, den Stoß­seuf­zer „Nicht schon wie­der!“, sobald eine neue Auf­for­de­rung zur Teil­nah­me an einer Pro­zess­schu­lung im Post­fach lan­det. Wäh­rend Mit­ar­bei­ter häu­fig dar­um rin­gen, fach­li­che Schu­lun­gen besu­chen zu dür­fen, wür­den sie den obli­ga­to­ri­schen Pro­zess­schu­lun­gen lie­ber aus dem Weg gehen. Dies fängt bei der jähr­li­chen Sicher­heits­un­ter­wei­sung an („Ich kom­me immer kurz vor Schluss und unter­schrei­be dann.“) und gip­felt im Selbst­stu­di­um der neu­es­ten Ver­si­on einer Arbeits­an­wei­sung („Das habe ich doch gera­de erst gele­sen.“). Die Wirk­sam­keit der Schu­lung ist in bei­den Fäl­len frag­wür­dig. Wie müs­sen Pro­zess­schu­lun­gen aus­se­hen, um für die Teil­neh­mer attrak­tiv zu sein?

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